Voraussichtlich soll ab dem 01. Juli 2010 eine neue Gesellschaftsform in Kraft treten können; und zwar die Europäische Privatgesellschaften. Diese ist eine Kapitalgesellschaft für Firmen, die klein, oder auch mittelgroß sein können. Der Sinn des Ganzen ist, dass diese Unternehmen dann, ab dem oben genannten Zeitpunkt, so weit wie möglich nach den gleichen Prinzipien des Rechts in der Europäischen Union gegründet werden können. Ähnlich wie die europäische Gesellschaft SE; nur dass diese eben auf größere Firmen ausgerichtet ist. Die Gründung solcher europäischen Privatgesellschaften erleichtern den kleineren, wie ebenfalls mittelgroßen Unternehmen, die Arbeit ungemein. Denn damit müssen nicht in jedem Land der EU andere Rechtsgrundlagen beachtet werden. Zudem wird hiermit eine neue Gründung wesentlich vereinfacht, und eventuell anfallende Beratungskosten können, u. U., weg fallen. Damit gibt es quasi ein Stückchen Bürokratie weniger.
Doch natürlich existieren auch für diese Rechtsform der Privatgesellschaften einige Gründungsbedingungen. Momentan sind diese wie folgt festgelegt.
Und zwar liegt das nötige Gründungskapital bei 1 €; sofern eine sog. Solvenzbescheinigung vorliegt. Sollte dies aber nicht der Fall sein, erhöht sich das Kapital für die Gründung einer europäischen Privatgesellschaft auf 8.000 €. Der Gründer selbst kann eine einzelne Person sein, oder aber ebenfalls mehrere. Es sind natürliche sowie juristische Personen, die diese Form von Privatgesellschaften wählen können. Wenn es von den Gründern gewünscht wird, ist es zudem möglich, die Verwaltung, und den Registersitz voneinander zu trennen. Des weiteren existieren für die Teile der Leitung zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder richten diese sich nach dem „dualistischen“, oder dem „monistischen“ Modell. Ersteres ist eine Trennung von der Führung der Geschäfte und der Kontrolle über diese. Das zweite Modell ist der Gegensatz dazu. Hierzu kommt, dass die Versteuerung, sowie die Auslegungen der Rechnungen, und die Handhabung mit eventuellen Insolvenzen sich komplett nach den nationalen Linien des Rechts richten. Diese Bedingungen für die Gründung von europäischen Privatgesellschaften können sich aber, u. U., bis zu dem 01. Juli 2010 durchaus noch ändern. Doch für den Moment wurden diese von der Europäischen Kommission so geplant.
Die europäische Gesellschaft kann zu einer guten Möglichkeit der Rechtsform werden. Momentan verspricht sie für kleinere bis mittelgroße Unternehmen eine Vereinfachung zu bieten. Doch letzten Endes wird sich dies wohl erst dann wirklich herausstellen können, wenn ab dem 01.Juli 2010 die neue Rechtsform in Kraft tritt, und erprobt wird.





